Mandanten - Sonderinformation
Voller Erfolg vor dem
Bundesfinanzhof !!
Besteuerung von Liefer-,
Kleinlastwagen und Monteurfahrzeugen konnte verhindert werden.
In einem langjährigen Verfahren vor
den Finanzgerichten konnte Steuerberater Klaus-Rudolf Kelber
als Prozeßbevollmächtigter für eine Handwerker-GmbH in
letzter Instanz vor dem Bundesfinanzhof (BFH vom 18.12.2008,
Az: VI-R-34/07, BStBl-2009-II-0381) die pauschale Versteuerung nach
der 1-% Regelung durch die Finanzämter für die bloße Möglichkeit
einer privaten Nutzung von Liefer-, Kleinlastwagen und
Monteurfahrzeugen verhindern.
Jetzt ist das Finanzamt verpflichtet,
eine etwaige private Nutzung mit diesen Fahrzeugen nachzuweisen.
Die Bedeutung dieses Urteils ist groß;
es bleibt deshalb abzuwarten, ob die Entscheidung des BFH durch das
Bundesfinanzministerium akzeptiert wird oder ob noch ein
Nichtanwendungserlass erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Klaus-Rudolf Kelber
Henstedt-Ulzburg, im Juni 2009