Diplom-Finanzwirt
Klaus-Rudolf Kelber
Steuerberater
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Voller Erfolg vor dem Bundesfinanzhof !!

Besteuerung von Liefer-, Kleinlastwagen und Monteurfahrzeugen konnte verhindert werden.

 

 

In einem langjährigen Verfahren vor den Finanzgerichten konnte Steuerberater Klaus-Rudolf Kelber als Prozeßbevollmächtigter für eine Handwerker-GmbH in letzter Instanz vor dem Bundesfinanzhof (BFH vom 18.12.2008, Az: VI-R-34/07, BStBl-2009-II-0381) die pauschale Versteuerung nach der 1-% Regelung durch die Finanzämter für die bloße Möglichkeit einer privaten Nutzung von Liefer-, Kleinlastwagen und Monteurfahrzeugen verhindern.

 

Jetzt ist das Finanzamt verpflichtet, eine etwaige private Nutzung mit diesen Fahrzeugen nachzuweisen.

 

Die Bedeutung dieses Urteils ist groß; es bleibt deshalb abzuwarten, ob die Entscheidung des BFH durch das Bundesfinanzministerium akzeptiert wird oder ob noch ein Nichtanwendungserlass erfolgt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Klaus-Rudolf Kelber

 

 

 

 

Henstedt-Ulzburg, im Juni 2009