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Der gläserne
Steuerbürger -
das Ende
des Bankgeheimnisses ?
Die Antiterrorgesetze aus dem Jahre 2002 ermöglichen es der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die von den
Kreditinstituten geführten Dateien über Konten und Depots jederzeit
automatisiert (und verdeckt) abzurufen.
Zusätzlich wurde mit Wirkung vom
01.04.2005 (am 31.03.2005 endete die Steueramnestie) ein System zur
umfassenden Kontrolle der Kapitaleinkünfte installiert, wonach auch die
Finanzämter solche Abrufmöglichkeiten erhalten. Dadurch können die
Finanzämter die Steuererklärungen lückenlos auf Vollständigkeit und
Richtigkeit überprüfen.
Dies werden die Finanzämter nicht nur für
steuerliche Zwecke tun, sondern auch - im Wege der Amtshilfe - zur
Information der Träger der Sozialversicherung, damit diese verifizieren
können, dass Sozialleistungen nur die wirklich Bedürftigen erhalten.
Künftig werden durch die Kontrollmaßnahmen
die Finanzämter auch auf Rentner aufmerksam, die bisher keine
Steuererklärungen abgegeben oder Nebeneinkünfte verschwiegen haben.
Außerdem erhält jeder Kontoinhaber ab
01.01.2005 von seiner Bank eine Jahres-bescheinigung über alle Zinsen
und Wertpapiergeschäfte aus 2004. Die darin enthaltenen Zinserträge müssen
in der Steuerklärung angegeben werden.
Zusätzlich wird ab 01.07.2005 ein
EU-weites Kontrollmitteilungsverfahren eingeführt. Damit erhalten die
deutschen Finanzämter Kenntnis aller Kapitalanlagen deutscher
Steuerpflichtiger im EU-Ausland (mit Ausnahme von Österreich,
Luxemburg, Belgien und der Schweiz, die eine Quellensteuer einführen).
Das Zusammenspiel dieser verschiedenen
Kontrollverfahren und das damit verbundene Gefahrenpotenzial ist der
Mehrzahl der Steuerbürger leider nicht bekannt. Da weiterhin die Möglichkeit
besteht, durch eine strafbefreiende Selbstanzeige bisher nicht erklärte
Kapitaleinkünfte zu legalisieren, sollten sich betroffene Steuerbürger
deshalb mit dieser Problematik befassen und die notwendigen Schritte mit
ihren Steuerberatern besprechen.
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