Diplom-Finanzwirt
Klaus-Rudolf Kelber
Steuerberater
Der aktuelle Tipp
 
 

 

      Die Weihnachtsfeier steuerlich gesehen

 

  • Bei den am Ende eines Jahres üblichen Weihnachtsfeiern sollte Folgendes beachtet werden:
     

  • Die Kosten für die Feiern dürfen pro Arbeitnehmer nicht mehr als 110,00 € inklusive Umsatzsteuer betragen.
     

  • Geschenkpäckchen bis zu einem Wert von 40,00 € inklusive Umsatzsteuer, die anlässlich solcher Feiern übergeben werden, sind in die Berechnung der Freigrenze einzubeziehen.
     

  • Geschenke von mehr als 40,00 € inklusive Umsatzsteuer sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn und deshalb nicht bei der Prüfung der Freigrenze zu berücksichtigen. Die gezahlten Beträge können dann aber vom Arbeitgeber mit 25% pauschal versteuert werden.
     

  • Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld sind, unterliegen nicht der Pauschalierungsmöglichkeit und müssen voll versteuert werden.
     

  • Zuwendungen an Angehörige des Arbeitnehmers sind diesem insgesamt zuzurechnen und müssen in die Berechnung der Freigrenze einbezogen werden.

 

 

 

 

 

 

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