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Die Weihnachtsfeier steuerlich gesehen
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Bei den am Ende
eines Jahres üblichen Weihnachtsfeiern sollte Folgendes beachtet
werden:
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Die Kosten für die Feiern dürfen pro Arbeitnehmer nicht
mehr als 110,00 € inklusive Umsatzsteuer betragen.
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Geschenkpäckchen bis zu einem Wert von 40,00 €
inklusive Umsatzsteuer, die anlässlich solcher Feiern übergeben
werden, sind in die Berechnung der Freigrenze einzubeziehen.
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Geschenke von mehr als 40,00 € inklusive Umsatzsteuer
sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn und deshalb nicht bei
der Prüfung der Freigrenze zu berücksichtigen. Die gezahlten Beträge
können dann aber vom Arbeitgeber mit 25% pauschal versteuert werden.
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Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld sind,
unterliegen nicht der Pauschalierungsmöglichkeit und müssen voll
versteuert werden.
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Zuwendungen an Angehörige des Arbeitnehmers sind diesem
insgesamt zuzurechnen und müssen in die Berechnung der Freigrenze
einbezogen werden.
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