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Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher
Steuergestaltungen:
- Anpassung der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3
EStG: Berücksichtigung von Anschaffungskosten für
Wertpapiere, vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte
sowie Grundstücke erst im Zeitpunkt der Veräußerung bzw.
Entnahme.
Die Änderung soll gem.
§ 52 Abs. 10 Satz 2 EStG-Entwurf erstmals für Wirtschaftsgüter
anzuwenden sein, die nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes im
Bundesgesetzblatt angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen
eingelegt werden.
- Verpflichtung zur Bildung von Bewertungseinheiten
in der Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1a EStG).
- Beschränkung der Anwendung der 1-v.H.-Regelung
auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens (§ 6 Abs. 1
Nr. 4 EStG).
Die Neuregelung soll
erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2005
beginnen.
- Herstellung der umsatzsteuerlichen Neutralität bei
Umsätzen aus Glücksspielen mit Geldeinsatz (§ 4 Nr. 9 Buchst. b
Satz 1 UStG).
Die Änderung soll am
Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft
treten.
- Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Gebäudereinigungen.
Die Änderung soll am
01.07.2006 in Kraft treten.
- Ergänzung des § 379 AO: Ahndung der entgeltlichen Weitergabe
von Belegen als Steuerordnungswidrigkeit.
Die Änderung soll am
Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
Ferner plant der Gesetzgeber:
- Abschaffung der Pendlerpauschale für die ersten 20
Kilometer ab dem 01.01.2007
- Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungsteuer zum
01.01.2007 von 16 auf 19 Prozent
- Besteuerung von Biodiesel ab Mitte 2006
(Stand: 18.01.2006)
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