Diplom-Finanzwirt
Klaus-Rudolf Kelber
Steuerberater
Der aktuelle Tipp
 
 

   

Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen:

 

  • Anpassung der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Berücksichtigung von Anschaffungskosten für Wertpapiere, vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte sowie Grundstücke erst im Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Entnahme.

Die Änderung soll gem. § 52 Abs. 10 Satz 2 EStG-Entwurf erstmals für Wirtschaftsgüter anzuwenden sein, die nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden.

  • Verpflichtung zur Bildung von Bewertungseinheiten in der Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1a EStG).
  • Beschränkung der Anwendung der 1-v.H.-Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

Die Neuregelung soll erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2005 beginnen.

  • Herstellung der umsatzsteuerlichen Neutralität bei Umsätzen aus Glücksspielen mit Geldeinsatz (§ 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG).

Die Änderung soll am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

  • Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf bestimmte Gebäudereinigungen.

Die Änderung soll am 01.07.2006 in Kraft treten.

  • Ergänzung des § 379 AO: Ahndung der entgeltlichen Weitergabe von Belegen als Steuerordnungswidrigkeit.

Die Änderung soll am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

 

Ferner plant der Gesetzgeber:

  • Abschaffung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer ab dem 01.01.2007
  • Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungsteuer zum 01.01.2007 von 16 auf 19 Prozent
  • Besteuerung von Biodiesel ab Mitte 2006

 

 

(Stand: 18.01.2006)

 

 

 

 

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