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Grunderwerbsteuer wird 2012 erhöht
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes haben die
Bundesländer die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der
Grunderwerbsteuer.
Derzeit liegt der Satz für die Grunderwerbsteuer in
den meisten Bundesländern bei 3,5% des Kaufpreises. Ab 2011 haben vier
Bundesländer ihre Sätze angehoben:
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Saarland: 4%,
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Niedersachsen: 4,5%,
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Bremen: 4,5%,
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Brandenburg: 5%.
Ab 01.01.2012 wird nach einer Mitteilung des
Finanzministers Schleswig-Holstein der Steuersatz 5% vom
Kaufpreis betragen.
Für Grundstückskäufe, deren Verträge bis zum 31.
Dezember 2011 abgeschlossen werden, ist der bisherige Steuersatz von 3,5
% zu entrichten.
Das Bundesland Rheinland-Pfalz folgt mit einer
Erhöhung auf ebenfalls 5% zum 01.03.2012.
Ob und wann die Länder Hamburg und Niedersachsen
diesen Beispielen folgen, steht zurzeit noch nicht fest.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Immobilie
erwerben wollen. Wir beraten gern.
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