Diplom-Finanzwirt
Klaus-Rudolf Kelber
Steuerberater
 
 
 

 

 

Grunderwerbsteuer wird 2012 erhöht

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes haben die Bundesländer die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer.

Derzeit liegt der Satz für die Grunderwerbsteuer in den meisten Bundesländern bei 3,5% des Kaufpreises. Ab 2011 haben vier Bundesländer ihre Sätze angehoben:
 

  • Saarland: 4%,

  • Niedersachsen: 4,5%,

  • Bremen: 4,5%,

  • Brandenburg: 5%.
     

Ab 01.01.2012 wird nach einer Mitteilung des Finanzministers Schleswig-Holstein der Steuersatz 5% vom Kaufpreis betragen.

Für Grundstückskäufe, deren Verträge bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, ist der bisherige Steuersatz von 3,5 % zu entrichten.

Das Bundesland Rheinland-Pfalz folgt mit einer Erhöhung auf ebenfalls 5% zum 01.03.2012.

Ob und wann die Länder Hamburg und Niedersachsen diesen Beispielen folgen, steht zurzeit noch nicht fest.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Immobilie erwerben wollen. Wir beraten gern.

 

 

 

 

 

 

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