|
Steuerberatungskosten - weiterhin abzugsfähig?
Grundsätzlich
ja, aber bei der Bezahlung der Steuerberatungskosten ist trotzdem Eile
geboten.
Auf
Grund der Koalitionsbeschlüsse sind die Steuerberatungskosten, soweit
sie auf die Bearbeitung des Mantelbogens für die
Einkommensteuererklärung entfallen, nur noch abzugsfähig, wenn sie
noch in diesem Jahr entrichtet werden. Der deutsche Steuerberaterverband
e.V. weist darauf hin, dass Aufwendungen für private
Steuerberatungsleistungen, die im Jahr 2006 bezahlt werden, teilweise
nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können, da der
Sonderausgabenabzug nach den Plänen der Regierung ab dem 01.01.2006
gestrichen werden soll.
Entscheidend
für den Steuerabzug ist nicht der Veranlagungszeitraum, für den die
Leistung erbracht wurde, sondern allein der Zahlungszeitpunkt.
Sind also Rechnungen für die Einkommensteuer der Vorjahre noch offen,
sollten diese noch in 2005 beglichen werden, um den Sonderausgabenabzug
in Anspruch nehmen zu können.
Anlässlich
des Mandantenabends am 17.11.2005 habe ich ausführlich dargestellt,
dass die Steuerberatungsgebühren für die erstellten Steuererklärungen
weiter abzugsfähig bleiben, soweit diese Aufwendungen als Werbungskosten
oder Betriebsausgaben zu behandeln sind.
Dies
bedeutet für Sie, dass auch künftig die meisten Steuerberatungskosten
abzugsfähig bleiben.
Steuerspartipp:
Gebührenvorauszahlungen, die Sie freiwillig noch in 2005 für
Leistungen entrichten, die erst in 2006 erbracht werden, bleiben in
voller Höhe abzugsfähig.
|