Diplom-Finanzwirt
Klaus-Rudolf Kelber
Steuerberater
Der aktuelle Tipp
 
   

Steuerberatungskosten - weiterhin abzugsfähig?

 

Grundsätzlich ja, aber bei der Bezahlung der Steuerberatungskosten ist trotzdem Eile geboten.

Auf Grund der Koalitionsbeschlüsse sind die Steuerberatungskosten, soweit sie auf die Bearbeitung des Mantelbogens für die Einkommensteuererklärung entfallen, nur noch abzugsfähig, wenn sie noch in diesem Jahr entrichtet werden. Der deutsche Steuerberaterverband e.V. weist darauf hin, dass Aufwendungen für private Steuerberatungsleistungen, die im Jahr 2006 bezahlt werden, teilweise nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können, da der Sonderausgabenabzug nach den Plänen der Regierung ab dem 01.01.2006 gestrichen werden soll.

Entscheidend für den Steuerabzug ist nicht der Veranlagungszeitraum, für den die Leistung erbracht wurde, sondern allein der Zahlungszeitpunkt. Sind also Rechnungen für die Einkommensteuer der Vorjahre noch offen, sollten diese noch in 2005 beglichen werden, um den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen zu können.

Anlässlich des Mandantenabends am 17.11.2005 habe ich ausführlich dargestellt, dass die Steuerberatungsgebühren für die erstellten Steuererklärungen weiter abzugsfähig bleiben, soweit diese Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu behandeln sind.

Dies bedeutet für Sie, dass auch künftig die meisten Steuerberatungskosten abzugsfähig bleiben.

 

Steuerspartipp: Gebührenvorauszahlungen, die Sie freiwillig noch in 2005 für Leistungen entrichten, die erst in 2006 erbracht werden, bleiben in voller Höhe abzugsfähig.

 

 

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