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Die transparente,
individuelle und genaue Erfassung und Abrechnung der erbrachten Leistungen
ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Für Sie bedeutet
dies Vertrauen und Sicherheit, aber auch die Überprüfbarkeit
und Kontrolle der Abrechnung.
Im Einzelnen:
- EDV-gestütztes
Abrechnungsprogramm
- Pauschalvereinbarungen
bei Dauermandatsverhältnissen
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Honorar-Satz gemäß gesetzlicher
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
| • Abschlüsse:
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Mittelgebühr
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| • Steuererklärung:
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untere
Mittelgebühr |
| • Buchhaltung:
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Mittelgebühr
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- Zeitgebühren
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für
Steuerberater / Steuerbevollmächtigte je angefangene
halbe Stunde |
€
40,- |
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für
Mitarbeiter je angefangene halbe Stunde |
€
32,- |
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