Diplom-Finanzwirt
Klaus-Rudolf Kelber
Steuerberater
Honorar
 
 

Die transparente, individuelle und genaue Erfassung und Abrechnung der erbrachten Leistungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Für Sie bedeutet dies Vertrauen und Sicherheit, aber auch die Überprüfbarkeit und Kontrolle der Abrechnung.
Im Einzelnen:

  • EDV-gestütztes Abrechnungsprogramm

  • Pauschalvereinbarungen bei Dauermandatsverhältnissen

  • Honorar-Satz gemäß gesetzlicher
    Steuerberatergebührenverordnung
    (StBGebV)

    • Abschlüsse: Mittelgebühr
    • Steuererklärung: untere Mittelgebühr
    • Buchhaltung: Mittelgebühr

  • Zeitgebühren

    für Steuerberater / Steuerbevollmächtigte je angefangene halbe Stunde € 40,-
    für Mitarbeiter je angefangene halbe Stunde € 32,-